Nov
25
2008
Prüfung eines Kaufvertrages für eine Immobilie am Beispiel eines Bauträgerkaufvertrages
Nach der Aushändigung eines Kaufvertrages für eine Immobilie sollten Sie sich einen Anwalt zur Prüfung des Vertrages suchen. Bitte beachten Sie die Kosten, die dafür anfallen und fragen Sie den Anwalt vorher danach. Die Prüfung eines Immobilienkaufvertrages sollten Sie aus diesem Grunde nur bei ernsten Kaufabsichten durchführen. Gegebenenfalls benötigen Sie für Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder auch Eigentumswohnungen Teilungserklärungen. Auch die Teilungserklärung sollten Sie anwaltlich prüfen lassen. Der anwaltlichen Prüfung vorausgehen sollte ein aufmerksames eigenes durchlesen. Dadurch können einige Sachverhalte schon selbst erkannt werden. Einen Architekten zusätzlich zu Rate zu ziehen ist ebenfalls anzuraten. Ein Anwalt kann auf rechtliche Gegebenheiten aufmerksam machen und Änderungen vorschlagen. Ein Architekt kann die bauliche geplante Ausführung beurteilen. Nur beide Bewertungen sichern eine wunschgerechte Ausführung.
Wichtig sind für die Bewertung von einem Bauträgerkaufvertrag Kriterien wie:
- Konkrete Nennung der Baufertigstellung der Immobilie
- Schutz des Objektes vor Grundwasser; die Gemeinde kann zum Grundwasserspiegel Auskunft geben
- Dämmung des Gebäudes an der Außenwand im Teil der unter der Erde liegt.
- Ausstattung des Objektes mit Parkett, Fliesen, Türen.
- Welche Kosten fallen bei der Änderung der Elektrik an. Meist sind nur Grundausstattungen mit Steckdosen vorgesehen.
- Wie ist der geschätzte Energieverbrauch oder der Energiekennwert. Handelt es sich um ein Niedrigenergiehaus?
Im Weiteren gibt es noch viele Kleinigkeiten wie z.B. Badausstattung, Dämmung des Kellers nach unten (meist wird diese nicht so hochwertig vorgenommen mit Estrich).
Erst nach dem Sie diese Punkte sorgfältig geprüft haben, sollten Sie eine Immobilie guten Gewissens mit Hilfe eines Kredites zumeist kaufen. Punkte, die Ihnen nicht gefallen oder nicht zusagen müssen vorab vor dem Kauf geklärt werden, damit der Traum von der Wunschimmobilie wahr werden kann und man sich nicht bis zur Kreditablösung schwarz ärgert. Und dennoch: „Hoffen Sie immer auf das Beste, aber rechnen Sie mit dem Schlimmsten.“ Denn selbst wer denkt alles organisiert zu haben, kann unangenehme Überraschungen erleben wie z.B. dass bestimmte Sanitärartikel nicht lieferbar sind.
