Mrz
3
2010
Wohnbürgschaften sind für alle Mieter interessant, bei denen das Geld, zum Beispiel nach einem Umzug, eher knapp ist oder die ihr Geld lieber zur freien Verfügung haben möchten.
Vermietern und Verwaltern dagegen bringt das bargeldlose Kautionssystem im Vergleich zur gängigen Kautionspraxis erhebliche Verwaltungs- und Kosteneinsparungen, ohne dafür Abstriche bei der Kautionssicherheit in Kauf nehmen zu müssen. Denn die Wohnbürgschaft ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern und bietet damit ein Höchstmaß an Absicherung im Schadensfall.
Die Wohnbürgschaft ist außerdem die einzige Kautionsform, die bankenunabhängig und ohne
Hinterlegung von Bargeld oder vergleichbare Sicherheiten funktioniert – das gilt für neue und bestehende Mietverhältnisse. Die Gebühren sind abhängig von der Höhe der Kaution. Sie bewegen sich in einer Größenordnung von 1,3 Prozent der Nettokaltmiete. Bei einer Monatsmiete von 800 Euro belaufen sich die Gebühren auf rund 10 Euro monatlich. Bei der Ausstellung der Wohnbürgschaft fällt zudem im Regelfall eine einmalige Gebühr von 50 Euro an.
Anders als bei einer Bankbürgschaft, einem Sparbuch oder einer Barkaution muss der Mieter weder Bargeld noch sonstige Sicherheiten hinterlegen. Zahlen muss er die Kautionssumme nur, wenn der Kautionsfall eintritt, im Idealfall also gar nicht.
Du kannst also die Wohnbürgschaft als Alternative zur herkömmlichen Barkaution nutzen und dir damit weitere Liquidität beschaffen.
Wie kommst du zur bargeldlosen Mietkaution? Ganz einfach:
1) Anmeldung unter www.wohnbuergschaftenpool.de
2) Antrag ausfüllen
3) Unterlagen abschicken
4) Bürgschaftsurkunde beim Vermieter abgeben

Das bargeldlose Kautionssystem in Form von Wohnbürgschaften ist aber nicht nur für klamme Mieter sinnvoll, sondern bringt auch ein Plus an Sicherheit für all diejenigen, die sich schon immer an der Bargeldzahlung gestört haben.